AGB

AZ-Service GbR – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Angebote

  • Alle Preis- und Leistungsangebote sind stets freibleibend.
  • Alle Preisangaben gelten in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Angebote für die Verteilung von Prospekten, Zeitschriften und ähnliches beruhen auf Angaben vom Auftraggeber (im weiteren AG genannt) zu Format, Gewicht als auch der erteilten Aufgabenstellung, der Verteilart und Bebauungsstruktur der Verteilgebiete.
  • Veränderungen zu den abgesprochenen Voraussetzungen führen zu einer veränderten Preisgestaltung.
  • Die über Briefkästen zugestellten Verteilobjekte müssen Briefkastenformat aufweisen.
  • Sperrige Sendungen erhalten in der Regel einen Preisaufschlag. Die Ortsaufstellung ist dabei Bestandteil des Vertrages.

Anlieferung

  • Das Verteilgut ist rechtzeitig, bis spätestens 3 Werktage vor Verteilbeginn frei Haus an die vereinbarte Lieferanschrift zu liefern, falls nicht anders vereinbart. Der Auftragnehmer (im Weiteren AN genannt) haftet für sorgsame Lagerung in ihren Räumen.
  • Bei verzögerter Anlieferung, kurzfristigen Änderungen des Auftrages oder anderen vom AG zu vertretenden Gründen, wird der Verteiltermin neu disponiert.
  • Entstandene Aufwendungen für Wartezeit, Personalbereitstellung sowie Transport- und Regiekosten gehen in diesem Falle zu Lasten des AG.
  • Jedes Werbematerial ist uns zahlenmäßig in gleichen Abpackeinheiten gebündelt, verschnürt, verschweißt oder in handelsüblichen Kartons jeweils zu gleichen Einheiten verpackt anzuliefern.
  • Die Kontrolle der Mengen bei der Anlieferung erfolgt auf der Grundlage der auf den Verpackungseinheiten ausgewiesenen Stückzahlen.
  • Fehlmengen oder Überlieferungen, die sich bei der Kommissionierung herausstellen, weil die tatsächlichen Mengen in den Abpackeinheiten mit den ausgewiesenen nicht übereinstimmen, gehen nicht zu unseren Lasten.
  • Sofern nicht in gleichen Einheiten verpackt wurde, berechnet der AN für die Bündelung 0,02 Euro je Stück. Die vereinbarte Materialliefermenge enthält stets eine Dispositionsreserve (ca. 5 Promille) zum Ausgleich.
  • Reicht das angelieferte Material nicht aus, so liegt es in unserem Ermessen, die vorhandene Stückzahl in einem vereinbarten Gebiet zu platzieren.

Durchführung

  • Die Zustellung erfolgt ausschließlich an Haushalte durch Briefkasteneinwurf.
  • Pro Briefkasten wird grundsätzlich nur ein Exemplar eingeworfen. Es sei denn, der AG wünscht eine andere Abdeckungsquote.
  • Bei nicht erlaubtem Briefkasteneinwurf in Hochhäusern, kann eine mit der Hausverwaltung abgestimmte Menge an den dafür festgelegten Platz abgelegt werden.
  • Bei Häusern mit einem Sammelbriefkasten für das gesamte Haus, werden immer nur 3 Expl. eingesteckt.
  • Ein Haus mit Innenbriefkästen, welches nach mehrmaligen Klingeln nicht geöffnet wird, kann nicht bedient werden.
  • Einwurfverbote, die gut gekennzeichnet sind werden grundsätzlich beachtet.
  • Geschäfte, Büros, Heime, Gewerbebetriebe, Kasernen, Ausländer- und Feriensiedlungen, sowie Häuser auf Betriebsgeländen und solche, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen, sind von der Verteilung ausgenommen.
  • Für die Verteilung von Warenproben, Katalogen und sperrigen Objekten gelten besondere Vereinbarungen.
  • Überdrucke und Restmengen von Werbesendungen unter 5 Prozent werden bis zu 2 Wochen nach dem vereinbarten Verteiltermin aufbewahrt.
  • Nach Ablauf dieser Frist werden diese Exemplare als Makulatur behandelt.
  • Eine weitere Lagerpflicht besteht nicht.

Gewährleistung

  • Das Verteilunternehmen haftet nicht für den Werbeerfolg.
  • Für Art, Inhalt und Text der Verteilobjekte haftet der AG.
  • Bei Beanstandungen von Inhalt oder Form sind wir berechtigt die Verteilung insgesamt oder teilweise abzulehnen.
  • Für Objekte, welche gegen bestehende Gesetze (rassendiskriminierend, pornographisch, kriegsverherrlichend,), verstoßen, wird eine Verteilleistung abgelehnt.
  • Erlangt die AZ-Service GbR erst nach Übernahme der Sendung Kenntnis davon, wird schon jetzt die Anfechtung des Vertrages wegen Täuschung erklärt.
  • Bei telefonischer oder mündlicher Auftragserteilung wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Übermittlung übernommen.
  • Das Verteilunternehmen strebt eine Belieferung von 97 Prozent der erreichbaren zustellfähigen Haushalte an.
  • Bei Orten unter 30 HH (Haushalten ohne Werbeverbot) kann nicht in jedem Fall eine Zustellung durch den AG verlangt werden. Der AN ist jedoch bemüht, dieses sicherzustellen.
  • Bei regelmäßigen Aufträgen (größer einmal monatlich) werden mindestens 70 Prozent der Orte bzw. Ortsteile unter 30 Haushalten bedient.
  • Eine Alleinverteilung und Sortimentsausschluss kann nicht zugesichert werden.
  • Wird eine davon abweichende Verteilart (z.B. selektiv) vereinbart, so erstreckt sich die Verteilquote auf die bestmögliche Durchführung.
  • Der Leistungsnachweis für die unadressierte Zustellung wird in Form eines Kontrollberichtes erstellt.
  • Als ausreichend werden dabei 3 Kontrolladressen pro 1.000 verteilter Exemplare angenommen.
  • Je weiterer vollen 10.000 Exemplare reichen 5 Kontrolladressen. Dazu werden Sichtkontrollen durchgeführt.
  • Eine Straße gilt als beliefert, wenn die überwiegende Anzahl der Häuser in derselben Straße das Werbematerial erhalten hat.
  • Abweichend davon behält sich der AN die Option einer telefonischen Kontrollbefragung oder als Nachweis der nicht länger als 3 Monate zurückliegende Qualitätsbericht eines zertifizierten Dienstleisters vor.
  • Die Zustellnachweise werden nur nach Aufforderung und innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach letzten Zustelltag dem AG kostenfrei zur Verfügung gestellt. Danach gilt die Leistung als erbracht und anerkannt.
  • Personenbezogene Kontrollberichte und Kontrolldaten werden nach 3 Monaten vernichtet, es sei denn der Gesetzgeber sieht eine kürzere Frist vor.
  • Zur Durchführung der Aufträge können Subunternehmer eingesetzt werden.
  • Die AZ-Service GbR haftet uneingeschränkt für deren Leistung.
  • Den Versand der Musterexemplare nimmt der AN für den AG mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  • Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert.

Beanstandungen

  • Bei Beanstandungen durch den AG über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung muss die Reklamation innerhalb von 4 Werktagen, fernmündlich oder schriftlich bei der Vertriebsfirma nach dem letzten Verteiltag vorliegen.
  • Der Absender trägt die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. Übertragungsfehler).
  • Für den Eingang der Beanstandung wird dem AG bei jeder Beanstandung eine Reklamationsnummer unter welcher der Mangel aufgeführt und bearbeitet wird mitgeteilt.
  • Abweichungen zum Inhalt und Umfang der Beanstandung sind innerhalb 24h mitzuteilen.
  • Sie muss den Ort, die Straße und den Reklamanten beinhalten.
  • Die Daten werden vom AN vertraulich behandelt.
  • Bei begründeten Beanstandungen ist die Möglichkeit der Nachbesserung zu gewähren.
  • Eine Reklamation berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten erbrachten Leistung.
  • Eine Einzelreklamation gilt als unberechtigt, wenn die überwiegende Anzahl der Haushalte im Umfeld des Reklamanten das Werbematerial empfangen hat.
  • Hat der AG zusätzliche Überprüfungen der Verteilleistungen in Auftrag gegeben, sowie im Falle einer unsachlichen und unberechtigten Reklamation, können die hierfür entstanden Kosten dem AG in Rechnung gestellt werden, wenn die Verteilleistung über 90 Prozent der erreichbaren Haushalte liegt.
  • Bei begründeten Beanstandungen des AG leistet das Vertriebsunternehmen angemessenen Schadenersatz im Verhältnis zur Fehlleistung.
  • Bei Teilausdeckung in verschiedenen Gebieten können Reklamationen nicht in dem Maße berücksichtigt werden.
  • Ergeben Haushaltsbefragungen nachweislich mehr als 10 Prozent Beanstandungen, so steht dem AG das Recht auf gleichprozentigen Rechnungsabzug für das jeweilige Zustellgebiet zu.
  • Schadenersatz wird höchstens bis zur Höhe des Auftragswertes geleistet.
  • Ein weiterer Anspruch auf Schadensersatz, insbesondere auf Erstattung von indirekten und Folgeschäden, ist nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gegeben.
    Weitergehende Regressansprüche sind ausgeschlossen.

Zahlung

  • Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
  • Bei erteiltem Bankeinzug und Vorauszahlung gewährt der AN 3 Prozent Skonto auf den Rechnungsbetrag, jedoch, sofern auf der Rechnung ausgewiesen, ohne Kosten für Fracht, Porto, Versicherung oder sonstiger Versandkosten.
  • Die Rechnung wird unter dem Tag der Verteilleistung ausgestellt. Wechsel werden nicht angenommen.
  • Einem AG, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu.
  • Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der AN seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.

Zahlungsverzug

  • Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluß eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des AG gefährdet, so kann der AN Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen.
  • Diese Rechte stehen dem AN auch zu, wenn der AG trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
  • Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu zahlen.
  • Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Allgemeines

  • Bei höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Streik, unverschuldete Verzögerungen (Betriebsstörungen gleich welcher Art) haftet das Verteilunternehmen nicht für Termineinhaltung, keine Haftung für Schäden oder Minderungen des Verteilgutes durch Witterungseinflüsse, Brand, Bruch, Versand oder durch Dritte.
  • Nachträgliche Auftragsänderungen haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.
  • Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten werden mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert.
  • Die Daten werden zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet (gemäß Bundesdatenschutzgesetz).
  • Kontaktdaten aus Direktmarketing Aktionen werden immer 10 Werktage nach Fertigstellung der Sendung gelöscht.
  • Bei widersprechenden AGB vom AG und AN haben die AGB des AN Vorrang und gelten ausschließlich.
  • Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  • Eine unwirksame Bestimmung ist im Rahmen der Leitsätze des BGH durch eine solche zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe ist.
  • Kündigung von Verträgen über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsschluß eingereicht werden.
  • Die vorstehenden Geschäftsbedingungen gelten mit Erteilung des Auftrages als anerkannt und für beide Seiten rechtsverbindlich.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz des Auftragnehmers.

Stand: Gültig seit 24. Februar 2012